Jugendfeuerwehr - Jugendordnung
JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDGRUPPE
der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf
I.
1. Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr an (Feuerwehranwärter), die sich aktiv an den Veranstaltungen und Übungen der Jugendgruppe beteiligen.
2. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
II.
1. Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewussten Feuerwehrmännern fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:
2. Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen.
III.
1. Organe der Jugendgruppe sind der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter.
2. Die Jugendgruppe trifft sich mindestens einmal jährlich zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist.
3. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter werden durch die Gruppenver-sammlung auf die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Mitglieder der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wiederwahl ist zulässig.
4. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) vertritt die Belange der Jugendgruppe im Rahmen der in Nummer II.1 genannten Zielsetzungen und Aufgaben. Er sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigen Jugendwart und stimmt mit ihm die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.
IV.
1. Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Die Gruppenversammlung kann für diese Aufgabe, wenn sie nicht durch den Gruppensprecher (Jugendsprecher) selbst wahrgenommen werden soll, einen Kassenwart bestellen.
2. In der Gruppenversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen Beschluss gefasst.
3. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) erstellt, ggf. zusammen mit dem Kassenwart, zum Jahres-ende einen Kassenbericht. Dieser wird von zwei Kassenprüfern geprüft, die von der Gruppenver-sammlung für jeweils ein Jahr aus der Mitte der Jugendgruppe gewählt werden. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht sind der folgenden Gruppenversammlung vorzutragen, die durch Beschluss die ordnungsgemäße Kassenführung zu bestätigen hat. Kassenbericht und Prüfungsergebnis sind anschließend dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis zu bringen.